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AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Angebote: Unsere Angebote, insbesondere auch solche auf Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten sind einschließlich Preis, Leistung und Zahlung stets freibleibend und unverbindlich, wenn nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde. Modelländerungen im Sinne von Verbesserungen, an den von uns hergestellten Geräten und Anlage, behalten wir uns jedenfalls vor.

Bestellungen: Alle uns erteilten Aufträge werden für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Für den Auftraggeber besteht jedoch in jedem Falle Verbindlichkeit, auch wenn wir die Aufträge nicht bestätigen, sondern ohne Bestätigung ausführen. Für die Ausführung uns erteilter Aufträge gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung. Einkaufbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen und Waren gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als Basis, auch für zukünftige Geschäfte anerkannt, selbst dann, wenn wir nicht in jedem Falle auf die Einhaltung einzelner Bedingungen bestehen. Es ist uns jedenfalls freigestellt, ob wir die uns erteilten Aufträge selbst ausführen oder durch Dritte ausführen lassen und diese dann auch die Berechnung vornehmen. Mündliche Abreden bedürfen für ihre Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Nichteinhaltung dieser Form führt zur Nichtigkeit. Wird uns ein Gerät oder Geräteteil zur Instandsetzung bzw. zum Austausch mit der Einschränkung auf vorherige Erstellung eines Gutachtens bzw. Kostenvoranschlages übergeben und werden im Nachhinein die von uns angebotenen Instandsetzungs- bzw. Tausch-Leistungen nicht in Anspruch genommen oder durch den Kauf neuer Geräte überdeckt, so hat der Auftraggeber die Kosten für die Begutachtung, Prüfung und den Kostenvoranschlag sowie die Lagerkosten von mindestens 1,60 €/Tag und Gerät zu tragen.

Preise: Die von uns gelieferten Geräte und sonstigen Teile sind Markenfabrikate, für die von uns unverbindlich einheitliche Listenpreise für unsere Abnehmerkreise festgesetzt werden. Auch für unsere Kundendienstleistungen gelten einheitliche Listenpreise. Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ist in diesen Listenpreisen nicht enthalten. Sie wird in jeweils gültiger Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Voranschläge für Reparaturen und Sonderarbeiten werden so genau wie möglich erstellt, sind jedoch unverbindlich. Alle Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Kosten. Werden Frachtkosten von uns vorgelegt, werden diese dem Käufer in Rechnung gestellt. Werden Altgeräte in Zahlung oder Waren zurückgenommen, so sind für den geldwerten Gegenstand jedenfalls andere Waren aus unserem Lieferprogramm abzunehmen. Keinesfalls erfolgt eine Barerstattung des Gegenwertes. Nachlässe, ganz gleich welcher Art, gelten jedenfalls nur unter der Voraussetzung prompter und vollständiger Vertragserfüllung als gewährt. Insbesondere bei Zahlungsverzug fallen sie automatisch weg und sind seit dem Datum der Gewährung zu verzinsen. Bei Kleinbezügen (Mindermengen) bis netto 20,00 € erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 10,90 € (Selbstkosten).

Lieferung und Verpackung: Lieferungen erfolgen ab Werk oder ab Werksniederlassung auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Frachtkosten, Rollgelder etc. gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers. Verpackung wird, falls nicht vom Käufer anders vorgeschrieben, nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung der VerpackG2 vom 3. Juli 2021 gewählt, billigst berechnet und nicht zurückgenommen. Auch eine Entsorgung durch den Empfänger auf unsere Kosten ist ausgeschlossen.

Versand: Der Versand erfolgt, falls nichts anderes vorgeschrieben, nach unserem Ermessen, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, ohne Verbindlichkeit für billigste, schnellste oder sicherste Beförderung, an seine Anschrift. Weicht der Ort der Versendung von dieser Anschrift ab, gilt das als Streckengeschäft und wird mit einer Streckengebühr von 16,55 € belegt. Routing-Orders gelten nur bei ausdrücklichem Hinweis darauf und nur für den jeweiligen Auftrag.

Gefahrenübergang: Mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Käufer über. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Käufers und nur auf dessen Rechnung vorgenommen. Werden Maschinen und Aggregate etc. durch unsere Kundendienstfahrzeuge transportiert, sei es auf dem Wege vom Kunden zur Werkstatt etc. oder aber von uns zum Kunden, liegt die Transportgefahr jedenfalls beim Eigentümer der Sache. Der Haftungsübergang auf uns erfolgt frühestens mit Eintreffen der Sache in unserer Betriebsstätte und endet spätestens, wenn die Sache unsere Betriebsstätte verlässt. Für eine etwaige Transportversicherung hat jedenfalls der Eigentümer auf seine Kosten selbst zu sorgen.

Eigentumsvorbehalte: Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftigen Forderungen unser Eigentum, selbst dann, wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Reicht der Käufer die von mir unter Eigentumsvorbehalt an ihn gelieferten Waren an einen Dritten weiter, so gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

Beanstandungen bezüglich Menge und Beschaffenheit unserer Lieferungen bzw. wegen mangelhafter Verpackung können nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort, spätestens jedoch innerhalb acht Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden.

Gewähr: Wir garantieren, an den von uns gefertigten Geräten, unter der Voraussetzung einschichtigen Betriebes, während des im Garantieschein genannten Zeitraums in unseren Werkstätten alle die Mängel kostenlos zu beheben bzw. die Teile unentgeltlich zu ersetzen, die bei sachgemäßer Benutzung der Geräte, nachweislich infolge schlechten Materials, fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung aufgetreten bzw. unbrauchbar geworden sind. Für von uns mitgelieferte, fremdgefertigte Einbau- und Zubehörteile übernehmen wir nur die Garantie, welche die betreffenden Lieferanten uns gegenüber eingehen. Normale Abnützung sowie Schäden durch unsachgemäßen Einsatz, wie z. B. Filter, Schläuche, Polysäcke, Borsten, Kohlebürsten, Gummileisten usw., fallen nicht unter die Garantie. Die Inanspruchnahme unserer Garantiepflicht setzt voraus, dass uns das zu reparierende Gerät franko zugestellt wird, während der Garantiezeit keine Teile fremder Herkunft verwendet und keinerlei Eingriffe in die Konstruktion vorgenommen worden sind. Insbesondere erlischt die Garantiepflicht, wenn der Käufer das Sauggehäuse öffnet, Änderungen oder Reparaturen selbst vornimmt oder von Dritten vornehmen lässt und wenn das Typenschild nicht mehr vollständig erhalten und damit nicht mehr lesbar ist. Wird ein Garantiefall in der Form bearbeitet, dass einer unserer Kundendienst-Werkstattwagen zum Käufer kommt, um den Schaden vor Ort und Stelle zu beheben, so hat der Käufer einen angemessenen Betrag an den Fahrtspesen zu tragen. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere das Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Werden uns Geräte oder Geräteteile zur Instandsetzung oder Begutachtung eingesandt, so hat der Versand frei Haus zu erfolgen. Werden uns solche Sendungen dennoch unfrei zugestellt, so belasten wir den Absender mit dem 1,5fachen Wert der von uns dafür vorgelegten Beträge und erwerben auch ein um diesen Betrag erweitertes Eigentumsrecht an der Sache, welches erst durch völlige Bezahlung getilgt werden kann.

Haftung: Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Grund – sind ausgeschlossen, § 276 Abs. 2 BGB bleibt ungerührt. 

Zahlungsbedingungen: für Warenlieferungen außerhalb des kundendienstlichen Rahmens gewähren wir ein Zahlungsziel von 20 Tagen. Vorrang haben die in unseren schriftlichen Angeboten festgelegten Konditionen. Gelingt es dem Käufer, seine Zahlung so zeitig zu veranlassen, dass wir spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum über das Geld zinsfrei verfügen können, kann der Betrag aus dem Warenwert (nicht jedoch aus Frachtvorlagen und Verpackungskosten) um 2 % reduziert werden. Müssen wir wegen Abzügen, die zeitüberzogen oder der Höhe nach unberechtigt sind, beim Käufer reklamieren, berechnen wir ihm pro Reklamation Selbstkosten in Höhe von 7,50 € für Fax-/Porto- und Bearbeitungskosten. Bei Zahlungsverzug wird jegliche Zahlung dann zunächst mit Mahnkosten/Zinsen verrechnet und erst danach auf die Waren und Leistungen.
Unsere Kundendienstleistungen sind Netto-Leistungen, die sich größtenteils aus Barvorlagen in Form von Treibstoff, Spesen, Löhnen etc. zusammensetzen. Diese und auch Kleinsendungen bis 50,00 € netto sind daher in keiner Weise reduktionsfähig und sofort in voller Höhe zu bezahlen.
Bei Erstgeschäften oder häufigem Verzug wird die Erhebung des Rechnungsbetrags per Vorkasse vorbehalten.
Lieferungen ins Ausland erfolgen gegen Vorauszahlung aufgrund entsprechender Proforma-Rechnung oder C. o. D., nach unserer Wahl.
Bei Zahlungen aus dem Ausland hat der Käufer alle Überweisungs- und Transferkosten selbst zu tragen.
Bei Geschäften, die über das Internet zustande kommen, gelten jedenfalls besondere Zahlungsbedingungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Leistung, Lieferung und Zahlung sowie der Gerichtsstand ist Wörth am Rhein.

Sonstiges: Sollten einzelne Punkte dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Punkte dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht berührt. Der unwirksame Punkt gilt vielmehr durch einen solchen Punkt ersetzt, der dem wirtschaftlichen Zweck des unwirksamen Punktes am nächsten kommt. Sinngemäß gelten diese Liefer- und Zahlungsbedingungen auch für Divisionen, welche unserem Betrieb angegliedert sind.

Stand: Januar 2023

FISCHER SAUGSYSTEME oHG, Wörth am Rhein